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Art. 11.12 · Abstände gegenüber Nichtbauzonen
BZO Bülach · S. 35 · Original-PDF
11.12 Abstände gegenüber Nichtbauzonen Gegenüber der Nichtbauzone haben Gebäude einen Abstand von mindestens 3.5 m einzuhalten. Vom Näherbaurecht im Sinn von § 270 PBG kann nicht Gebrauch gemacht werden. Seite 35
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.