Art. 87 · Veloabstellplätze
BZO Bassersdorf · S. 57 · Original-PDF
1Für Velos und Elektro-Velos sind genügend Abstellflächen (VP) bereitzustellen. Bei Mehrfamilienhäusern ist mindestens folgende Anzahl Velo-Abstellplätze (VP) zu erstellen:
–Für Wohnungen 1 VP pro Zimmer
–Für andere Nutzungen gelten die aktuellen Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) als Richtlinie für die Bemessung.
2In der Regel sind die Abstellflächen für Velos und Elektrovelos (Motorfahrräder) sowie Spezialvelos in geschlossenen, gut zugänglichen Räumen unterzubringen. Für Kurzzeitparkierer sind zudem Abstellplätze in unmittelbarer Nähe der Eingänge anzuordnen. Aussenabstellanlagen sind, wenn dies die örtlichen Verhältnisse zulassen, zu überdachen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.