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Art. 85 · Parkierungsanlagen ohne Grundnutzung

BZO Bassersdorf · S. 55 · Original-PDF

Kommerziell betriebene Parkierungsanlagen ohne zugehörige Grundnutzungen auf dem Gemeindegebiet sind nicht zulässig. Davon ausgenommen sind Parkierungsanlagen, welche in rechtsgültigen Richtplänen festgelegt sind. 55/61 Wegleitung

zu Art. 88 Ergänzung zu § 248 PBG 56/61 Bau- und Zonenordnung

4.6 Zweiräder und Abstellflächen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.