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Art. 79 · Grenzbedarf

BZO Bassersdorf · S. 51 · Original-PDF

1Bezogen auf die Nutzungsart sind folgende Normbedarfswerte für die Berechnung des Grenzbedarfs der Autoabstellplätze massgebend:

Autoabstellplätze für

Bewohner Besucher

oder oder Nutzungsart Beschäftigte Kunden

Wohnen

1PP / Wohnung

1PP / 4 Wohnungen

oder aber

1PP / 80 m2 GNF mind. 1 PP / MFH

Verkaufsgeschäfte

Lebensmittel

1 PP / 100 m2 GNF
1 PP / 40 m2 GNF
Nicht-Lebensmittel
1 PP / 100 m2 GNF
1 PP / 100 m2 GNF

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 51) verbindlich lesbar.

Gastbetriebe

Restaurant, Café

1PP / 40 Sitzplätze

1PP / 4 Sitzplätze Konferenzräume, Saal --

1 PP / 10 Sitzplätze
Hotel
1 PP / 7 Zimmer
1 PP / 2 Zimmer

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 51) verbindlich lesbar.

Dienstleistungen, Gewerbe, Industrie

publikumsorientiert

1PP / 80 m2 GNF

1PP / 80 m2 GNF (1) nicht publikums-

orientiert

1PP / 80 m2 GNF

1PP / 200 m2 GNF (2) industrielle/gewerbliche Fabrikation

1PP / 150 m2 GNF (3)

(1) z.B. Banken, Poststellen, Praxen, Reisebüro, Coiffeur usw. (2) z.B. reine Büroflächen mit wenig Kundenverkehr (3) Werden von Fall zu Fall bestimmt PP = Autoabstellplätze GNF = Gesamtnutzfläche gemäss Art. 61 MFH = Mehrfamilienhaus

2Bei der Berechnung nach Flächen oder Einheiten ist die resultierende höhere Zahl massgebend. 51/61 Wegleitung 52/61 Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.