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Art. 77 · Lärmschutzmassnahmen
BZO Bassersdorf · S. 49 · Original-PDF
Für die Gestaltung von Lärmschutzmassnahmen ist die Richtlinie „Siedlungsverträgliche Lärmschutzwände“ der Baudirektion des Kantons Zürich zu beachten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.