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Art. 75 · Empfindliche Siedlungsränder

BZO Bassersdorf · S. 49 · Original-PDF

1Die empfindlichen Siedlungsränder sind Siedlungsränder, bei welchen die Bauzone direkt an die Landwirtschaftszone oder eine Freihaltezone grenzt.

2Die empfindlichen Siedlungsränder sind grundsätzlich so zu gestalten, dass ein fliessender, offener Übergang in die freie Landschaft entsteht. Stützmauern und Sichtschutzhecken sind auf ein Minimum zu beschränken. Es sind nur einheimische, standortgerechte Pflanzen zulässig. Bei Bäumen und Sträuchern dürfen nur Wildformen gepflanzt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.