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Art. 5 · Verhältnis der Pläne

BZO Bassersdorf · S. 11 · Original-PDF

Die Kernzonenpläne und die Ergänzungspläne gehen, soweit sie Anordnungen und Abgrenzungen treffen, dem Zonenplan vor. 11/61 Wegleitung

zu Art. 6 Kernzone § 50 PBG Gemäss § 50 PBG dient die Ausweisung von Kernzonen der Erhaltung oder Erweiterung der Eigenarten eines bestehenden Ortsbildes. Beispiele für "mässig störende" Betriebe gemäss der Praxis des Regierungsrates und des Verwaltungsgerichts finden sich bei den Hinweisen zu Art. 29 der BZO. 12/61 Bau- und Zonenordnung 2 Bauzonen 2.1 Kernzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.