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Art. 44 · Grundmasse

BZO Bassersdorf · S. 31 · Original-PDF

1Es gelten die kantonalen Bauvorschriften.

2In den Arealen Altersheim Breiti und Krankenheim Bächli sind gegenüber privaten Nachbargrundstücken die Grund- und Gebäudeabstände der betreffenden Zone einzuhalten. 31/61 Wegleitung

zu Art. 45 Arealüberbauungen §§ 69-73 PBG Mit der Arealüberbauung wird eine bessere bauliche Lösung als bei der Einzelbauweise und eine grössere Gestaltungsfreiheit angestrebt. Den grösseren Möglichkeiten stehen jedoch erhöhte Anforderungen gegenüber.

zu Art. 46 - Mindestarealfläche § 69 PBG - Arealfläche (Begriff, Messweise) § 8 ABV zu Art. 47 - Besondere Bauvorschriften § 72 PBG - Kantonalrechtliche Mindestmasse (unter Vorbehalt einer nachbarschaftlichen Vereinbarung gemäss § 270 Abs. 3 PBG): - Grenzabstand: 3.50 m § 270 PBG - Gebäudeabstand: 7.00 m § 271 PBG 32/61 Bau- und Zonenordnung

3 Besondere Institute 3.1 Arealüberbauungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.