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Art. 33 · Nutzweise

BZO Bassersdorf · S. 27 · Original-PDF

1Es sind Wohnnutzungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig.

2In der Zone WG5/5.0 ist ein Gewerbeanteil von mindestens 25% und ein Wohnanteil von mindestens 25% erforderlich. 27/61 Wegleitung

zu Art. 34 - 38 Die Zentrumszonen wurden gemäss Verfügung Nr. 0145/23 nicht genehmigt.

zu Art. 39 Industrie- und Gewerbezonen §§ 56-59 PBG Eine Übersicht über die im PBG und der dazugehörenden Verordnung ABV enthaltenen Bestimmungen findet sich bei den Hinweisen zu Art. 26 der BZO.

zu Art. 40 vgl. Hinweise zu Art. 11 der BZO

zu Art. 41 Beispiele für die Betriebskategorie "mässig störend" gemäss der Praxis des Regierungsrates und des Verwaltungsgerichts finden sich bei den Hinweisen zu Art. 29 der BZO. - Wohnungen nur für standortgebundene § 56 PBG Betriebsangehörige zugelassen - Schutz gegen Einwirkungen §§ 57, 226 PBG 28/61 Bau- und Zonenordnung

2.4 Zentrumszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.