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Art. 12 · Balkone

BZO Bassersdorf · S. 15 · Original-PDF

1In der Regel sind nur Loggias gestattet. Auf der der Strasse abgewandten Gebäudeseite sind auch laubengangartige Balkone zulässig.

2Loggias und laubengangartige Balkone sind besonders gut zu gestalten und haben dem Gebäude zu entsprechen. 15/61 Wegleitung

zu Art. 16 Klein- und Anbauten dürfen Schrägdächer oder auch Flachdächer und andere Dachformen aufweisen (siehe Art. 65). Es ist eine besonders gute Einordnung erforderlich.

Gemäss § 292 PBG dürfen Dachaufbauten ohne weitere Vorgaben in der BZO ½ der betreffenden Fassadenlänge umfassen. Dies wird hiermit im Sinne des Ortsbildes für die Kernzonen verschärft. 16/61 Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.