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Art. 11 · Bauweise

BZO Bassersdorf · S. 3 · Original-PDF

15 Art. 11 Bauweise Die geschlossene Überbauung ist bis zur zulässigen Gesamtlänge von 30 m gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.