← BZO Bassersdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 10 · Masse für Neubauten

BZO Bassersdorf · S. 15 · Original-PDF

1Für andere Neubauten gelten folgende Masse:

Vollgeschosszahl max. 2

Dachgeschosszahl max. 2

Untergeschosszahl max. 1*

Fassadenhöhe max. 7.5 m

Fassadenhöhe Schrägdach (giebelseitig) Giebelseitig ergibt sich die Fassadenhöhe aus der Dachneigung von 45°, sie erhöht sich aber höchstens um 7 m.

Gebäudelänge max. 30 m

allseitiger Grundabstand min. 5 m

* Es ist ein Untergeschoss gemäss Art. 69 zulässig.

2Bei Beanspruchung von Näherbaurechten gemäss § 270 Abs. 3 PBG ist nachzuweisen, dass die bauliche Grundstücksnutzung nicht höher ist, als ein Bauprojekt unter Wahrung der übrigen primären Bauvorschriften erreichen kann.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.