← BZO Wängi · Inhaltsverzeichnis
Art. 32 · Dächer
BZO Baureglement Waengi · S. 13 · Original-PDF
1Dachneigungen von über 45° sind nur bei untergeordneten Dachflächen zulässig. Untergeordnet sind Dachflächen, wenn sie weniger als 10% der gesamten Dachfläche eines Gebäudes ausmachen.
2Bei Dächern, die auf Strassen, Plätze oder Trottoirs auskragen, sind bei
Neigungen über 30º Schneefänge anzubringen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.