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Art. 13 · Zone für öffentliche Anlagen OeA
BZO Baureglement Waengi · S. 8 · Original-PDF
1Die Zone für öffentliche Anlagen dient der Erstellung von öffentlichen Anlagen, wie zum Beispiel Freizeit-, Sport- und Erholungsanlagen, Sammelplätze für die Entsorgung, Parkplätzen, Friedhöfen etc.
2Gegenüber angrenzenden Zonen gelten sinngemäss deren Grenz- und Gebäudeabstände.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.