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Art. 14 · Zone für Pferdesportanlagen Ps

BZO Baureglement Waengi · S. 8 · Original-PDF

1Die Zone für Pferdesportanlagen dient der Erstellung und dem Betrieb von Anlagen, welche dem Pferdesport dienen.

2Zulässig sind nur Anlagen, welche einen direkten Zusammenhang mit dem Pferdesport aufweisen. Es sind dies insbesondere Reitplätze, Einzäunungen bis 1.8 m Höhe, Hindernisse sowie mobilen Einrichtungen etc.

Nicht zulässig sind Tribühnen, Werbetafeln und –anlagen usw., welche das Landschaftsbild beeinträchtigen.

3Die Anlagen sind in möglichst naturnaher Weise zu erstellen und es sind natürliche Materialien zu verwenden.

Die Versiegelung von Flächen mit Teer-, Beton- und anderen dichten Belägen ist in der Regel nicht zulässig.

Die Anlagen sind mittels Hochstammbäumen landschaftlich aufzuwerten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.