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Art. 5 · Wohnzonen
BZO Baureglement Sirnach · S. 7 · Original-PDF
1Wohnzonen umfassen Gebiete, die für das Wohnen bestimmt sind. Sie bezwecken die Erhaltung und Schaffung ruhiger Wohnverhältnisse. Nicht störende Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe sind zulässig, soweit sie mit dem Wohncharakter vereinbar sind. §5 PBV
2Die Wohnzone W2 ist für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Mehrfami-
lienhäuser von max. 6 Einheiten bestimmt.
3Die Wohnzonen W3 und W4 sind nur für Mehrfamilienhäuser bestimmt.
4In den Wohnzonen ist die Erstellung von Terrassenhäusern gemäss §39 PBV untersagt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.