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Art. 42 · Antennenanlagen

BZO Baureglement Sirnach · S. 17 · Original-PDF

PBV Sämtliche Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume müssen in der Regel je mindestens 10 m2 Fläche und eine direkt ins Freie führende Fensteröffnung von wenigstens 10 % der Grundfläche des betreffenden Raumes aufweisen. Art. 42 Antennenanlagen § 98, 99 PBG

1Jegliche Aussenantennen dürfen das Landschafts-, Orts-, Quartier- und Strassenbild nicht beeinträchtigen. Die Anlagen sind farblich der Umgebung

anzupassen.

2Vorbehalten bleiben die Vorschriften über Mobilfunkanlagen. Baureglement Sirnach Seite 18

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.