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Art. 43 · Kaskadenmodell Mobilfunk- Antennenanlagen

BZO Baureglement Sirnach · S. 18 · Original-PDF

Kaskadenmodell Mobilfunk-Antennenanlagen

1Diese Regelung gilt für Mobilfunkantennen, die ausserhalb von Gebäuden angebracht werden und die von allgemein zugänglichen Standorten optisch wahrgenommen werden können.

2Die Standortwahl der visuell wahrnehmbaren Mobilfunk-Antennen-anlagen hat nach folgenden Prioritäten zu erfolgen:

a)In erster Priorität sind Antennen in den Arbeitszonen, der Zone für Freizeitgestaltung und der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zu erstellen.

b)In zweiter Priorität sind Antennen in den Wohn- und Arbeitszonen und Dorfzonen zu erstellen.

c)In dritter Priorität sind Antennen in den Wohnzonen und der Spitalzone Littenheid zu erstellen. In den Wohnzonen und der Spitalzone Littenheid sind Antennen nur zum Empfang von Signalen oder für die Erschliessung der Nachbarschaft der Anlage gestattet und unauffällig zu gestalten.

3Bestehende Standorte sind vorzuziehen.

4Die Betreiberin hat den Nachweis zu erbringen, dass an bestehenden Standorten und in Zonen mit jeweils höherer Priorität keine Standorte zur Verfügung stehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.