Art. 21 · Zone mit Gestaltungsplanpflicht
BZO Baureglement Sirnach · S. 11 · Original-PDF
1Zonen mit Gestaltungsplanpflicht erfassen Gebiete, die insbesondere der Einpassung von Bauten und Anlagen ins Orts- und Landschaftsbild sowie der differenzierten baulichen Verdichtung oder der Regelung von Schutzmassnahmen für Gebiete in den Gefahrenzonen dienen.
2Bauten und Anlagen dürfen unter Vorbehalt von Absatz 3 nur erstellt, umgebaut oder erneuert werden, wenn ein Gestaltungsplan vorliegt.
3Einzelne Baubewilligungen für Umbauten, Erweiterungen oder Erneuerungen dürfen erteilt werden, wenn sie den Gestaltungsplan nicht präjudizieren. § 17/19 PBG, §
18PBV
§ 17/19 PBG, §
19PBV
§ 23ff PBG, §
20PBV
Baureglement Sirnach Seite 12
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.