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Art. 56 · Naturobjekte

BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 26 · Original-PDF

1Die im Schutzplan bezeichneten Naturobjekte sind für das Orts- und für das Orts- und Landschaftsbild von besonderer Bedeutung und deshalb nach Möglichkeit zu erhalten. Das Fällen der aufgeführten Bäume untersteht der Bewilligungspflicht. Naturobjekte

2Durch Vereinbarung zwischen den betroffenen Grundeigentümern und dem Gemeinderat können im Einzelfall der erforderliche Unterhalt und eine allfällige Haftung festgelegt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.