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Art. 5 · Wohnzonen
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 8 · Original-PDF
1Die Wohnzonen sind vorwiegend für Wohnbauten bestimmt. Kleinere, nicht störende Betriebe sind im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung zulässig, sofern sie die Siedlungsqualität nicht beeinträchtigen, keinen zusätzlichen Erschliessungsaufwand erfordern und von ihrer Betriebsart her in eine Wohnzone passen. Wohnzonen
2In drei- und viergeschossigen Zonen sind nur Häuser mit mindestens drei Wohneinheiten zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.