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Art. 16 · Naturschutzzone

BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 11 · Original-PDF

1Die Naturschutzzone bezweckt den Schutz von Gebieten in ihrer Eigenart sowie deren besonderen Pflanzen- oder Tiergesellschaften. Naturschutzzone

2In Naturschutzzonen sind Bauten und Anlagen untersagt, wenn sie nicht zur Wartung oder Bewirtschaftung des Gebietes notwendig sind.

3In der Naturschutzzone gilt ein generelles Dünge-, Ablagerungs- und Deponieverbot. Entwässerungen zwecks Trockenlegung des Gebietes sind untersagt.3)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.