Art. 14 · Familiengartenzone
BZO Planungs- und Baureglement Muenchwilen · S. 10 · Original-PDF
1Die Familiengartenzone dient der Schaffung und Erhaltung von zusammenhängenden Pflanzanlagen für Kleingärten im Rahmen der Freizeitgestaltung.
2Für eine Anlage sind die nachfolgenden Bauten zulässig. Dabei gilt das Immissionsmass mässig störend. Familiengartenzone
a)Eine Gemeinschaftsbaute mit einer Gebäudegrundfläche von max. 60 m2 und einer Gebäudehöhe von max. 3.50 m für die notwendige Infrastruktur. Der Grenzabstand beträgt allseitig 3.00 m;
b)Nicht unterkellerte Geräte- und Gartenhäuser in Leichtbauweise mit max. 10 m2 Gebäudegrundfläche inklusive überdecktem Platz und 3.00 m Firsthöhe. Die Bauten haben untereinander einen Gebäudeabstand von 4.00 m und gegenüber Nachbargrundstücken einen Grenzabstand von 3.00 m einzuhalten.
3Eine Baubewilligung kann nur für eine zusammenhängende Pflanzanlage aufgrund eines Gesamtkonzeptes mit dazugehörigem Benützungsreglement für eine in sich abgeschlossene Anlage erteilt werden. Diese bedürfen der Genehmigung durch den Gemeinderat. Zonenplan - Zonen des Nicht-Baugebietes
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.