← BZO Eschlikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 36 · Dachgestaltung

BZO Baureglement Eschlikon · S. 3 · Original-PDF

15 B Zusätzliche Gestaltungsvorschriften in Dorfzonen sowie in Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen 15 Art. 36 Dachgestaltung

1Dachaufbauten und Dacheinschnitte haben sich gut in die Dachfläche einzuordnen und dürfen die Gesamterscheinung des Daches nicht dominieren. Sie dürfen bis höchstens 0.50 m (senkrecht gemessen) unter die Firstlinie reichen. Die anrechenbare Gesamtlänge von Dachaufbauten und Dacheinschnitten darf höchstens 1/3 der jeweiligen Dachlänge betragen. Davon ausgenommen sind Kreuzfirste.

2Dachflächenfenster dienen hauptsächlich der Belichtung und Belüftung untergeordneter Räume. Sie sind deshalb zurückhaltend einzusetzen.

3Nicht begehbare Flachdächer und Dächer bis 5° Neigung über 40 m² Fläche sind extensiv zu begrünen. § 18, 78 PBG

§ 18, 78 PBG

Skizze im Anhang

B Zusätzliche Gestaltungsvorschriften in Dorfzonen

sowie in Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.