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Art. 34 · Reklameanlagen
BZO Baureglement Eschlikon · S. 2 · Original-PDF
14 28.09.2017 Baureglement Eschlikon Seite 3 IV Gestaltungsvorschriften 15 A Allgemeine Gestaltungsvorschriften 15 Art. 34 Reklameanlagen
1Reklameanlagen haben sich bezüglich ihrer Lage, Grösse, Farbe und Leuchtstärke in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen.
2Der öffentliche Plakatanschlag ist an Bauten und Anlagen in der Ortsbildschutzzone sowie an öffentlichen Bauten, Anlagen und Bäumen nicht gestattet. RPG,
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.