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Art. 32 · Nebennutzflächen
BZO Baureglement Eschlikon · S. 14 · Original-PDF
1Für jede Wohneinheit sind im Dach-, Untergeschoss oder innerhalb der Wohnung individuelle Abstellräume im Ausmass von mindestens 10 % der Hauptnutzfläche bereitzustellen. Bei Umbauten kann die Bewilligungsbehörde in begründeten Fällen die Fläche angemessen reduzieren.
2In Mehrfamilienhäusern sind angemessen dimensionierte Trocknungsräume sowie ein treppenfrei zugänglicher, trockener Einstellraum vorzusehen, welcher auch für Kinderwagen geeignet ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.