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Art. 12 · Kleingartenzone Kg

BZO Baureglement Eschlikon · S. 9 · Original-PDF

1Die Kleingartenzone dient der Schaffung und Erhaltung von zusammenhängenden Pflanzanlagen für Kleingärten. Es gilt das Immissionsmass mässig störend.

2Für eine zusammenhängende Pflanzanlage sind die nachfolgenden Bauten zulässig:

a)Eine nicht unterkellerte Gemeinschaftsbaute mit einer Gebäudegrundfläche von max. 60 m² und einer Gebäudehöhe von max. 3.50 m für die notwendige Infrastruktur. Der Grenzabstand beträgt allseitig 3.00 m;

b)Nicht unterkellerte Geräte- und Gartenhäuser in Leichtbauweise mit max. 10 m² Gebäudegrundfläche inklusive überdecktem Platz und 3.00 m Firsthöhe. Die Bauten haben untereinander einen Gebäudeabstand von 4.00 m und gegenüber Nachbargrundstücken einen Grenzabstand von 3.00 m einzuhalten.

3Eine Baubewilligung kann nur für eine zusammenhängende Pflanzanlage aufgrund eines Gesamtkonzepts mit dazugehörigem Benützungsreglement erteilt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.