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Art. 10 · Gartenbauzone
BZO Baureglement Taegerwilen · S. 8 · Original-PDF
1Die Gartenbauzone dient der gewerblichen gartenbaulichen Nutzung.
2Zulässig sind nur Bauten und Anlagen, insbesondere Treibhäuser, die der Produktion, der Lagerung und dem Vertrieb von Pflanzen dienen.
3Einfache Unterkünfte für saisonales Betriebspersonal sind zugelassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.