← BZO Tägerwilen · Inhaltsverzeichnis
Art. 9 · Arbeitszonen
BZO Baureglement Taegerwilen · S. 8 · Original-PDF
PBV
1Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen erfassen Gebiete, die für die Erstellung von öffentlichen oder öffentlichen Interessen dienenden Bauten und Anlagen bestimmt sind.
2Untergeordnete private Nutzungen sind zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.