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Art. 45 · Inkrafttreten
BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 25 · Original-PDF
1 Das vorliegende Baureglement und der zugehörige Zonenplan treten nach der Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt zu einem durch die Gemeindebehörde zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft. 2 Mit Inkrafttreten dieses Reglements werden das Baureglement und der zugehörige Zonenplan, genehmigt am 4. Juli 2000 mit RRB Nr. 638, und alle nachfolgend erlassenen Änderungen aufgehoben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.