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Art. 44 · Künstliche Beleuchtung

BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 25 · Original-PDF

Zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen ist bei Aussenbeleuchtungen sicherzustellen, dass durch eine korrekte Ausrichtung und Abschirmung nur der erforderliche Bereich beleuchtet und die Beleuchtungsstärke sowie die Betriebszeit mit technischen Hilfsmitteln (Tageslichtsteuerung, Bewegungsmelder, Zeitschalteinrichtung o. Ä.) auf das notwendige Minimum begrenzt werden. Die Vorgaben der jeweils gültigen SIA-Norm 491 sind zu berücksichtigen. 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.