Art. 43 · Bepflanzungen
BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 24 · Original-PDF
1 Bei Neubauten und wesentlichen Erweiterungen ist die Umgebung angemessen mit Sträuchern und Hochstammbäumen zu bepflanzen. Dafür sind einheimische, standortgerechte Arten zu wählen. Pro 500 m2 anrechenbarer Grundstücksfläche ist mindestens ein einheimischer Hochstammbaum zu pflanzen. Die Stammhöhe bei Neupflanzung hat mindestens 1.50 m zu betragen. Werden diese Bäume über einer unterirdischen Baute oder einer Unterniveaubaute angeordnet, muss die Erdüberdeckung mindestens 1.50 m betragen, bezogen auf den Kronentraufbereich von mindestens 10 m2 des jeweiligen Baumes.
Seite 20 2 Zur Siedlungsgestaltung – insbesondere entlang von Strassen – können im Baubewilligungsverfahren Auflagen zur Bepflanzung verfügt werden. 3 Das Fällen von Bäumen mit einem Stammumfang von über 1.00 m (1.50 m ab Boden gemessen) ist bewilligungspflichtig. Mit der Bewilligung können angemessene Ersatzpflanzungen verlangt werden, sofern auf dem jeweiligen Grundstück nicht pro 500 m2 anrechenbarer Grundstücksfläche ein Hochstammbaum gepflanzt ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.