← BZO Kreuzlingen · Inhaltsverzeichnis
Art. 40 · Verglasungen und Vogelschutz
BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 23 · Original-PDF
Verglasungen von Gebäuden, Wintergärten, Veloständern, Brüstungen, Lärmschutzwänden und Ähnliches sind so zu gestalten, dass der Vogelschlag minimiert wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.