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Art. 40 · Verglasungen und Vogelschutz

BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 23 · Original-PDF

Verglasungen von Gebäuden, Wintergärten, Veloständern, Brüstungen, Lärmschutzwänden und Ähnliches sind so zu gestalten, dass der Vogelschlag minimiert wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.