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Art. 39 · Gesamtwirkung
BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 23 · Original-PDF
Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht; dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
a.die bestehende Bebauung;
b.Stellung, Form und Proportionen;
c.die Materialwahl und Farbgebung von Fassaden, Dächern, Dachaufbauten, Solaranlagen, Antennen und Reklameanlagen;
d.die topografische Einbettung;
e.der Siedlungsrand.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.