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Art. 39 · Gesamtwirkung

BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 23 · Original-PDF

Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht; dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

a.die bestehende Bebauung;

b.Stellung, Form und Proportionen;

c.die Materialwahl und Farbgebung von Fassaden, Dächern, Dachaufbauten, Solaranlagen, Antennen und Reklameanlagen;

d.die topografische Einbettung;

e.der Siedlungsrand.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.