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Art. 34 · Nebennutzflächen

BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 20 · Original-PDF

Bei Mehrfamilienhäusern sind Nebennutzflächen (ohne Fahrzeugeinstellräume) im Umfang von mindestens 10 % der Hauptnutzflächen zu realisieren. Für die Berechnung dieser Flächen ist die jeweils gültige SIA-Norm 416 zu berücksichtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.