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Art. 13 · Tiersportzonen TsBA, TsA
BZO Baureglement Amriswil · S. 15 · Original-PDF
1Tiersportzonen TsBA und TsA umfassen Gebiete, die dem Reitsport und weiteren Tiersportarten dienen.
2In der Tiersportzone Bauten und Anlagen TsBA sind Bauten und Anlagen zulässig, die obigen Zwecken dienen.
3In der Tiersportzone Anlagen TsA sind Anlagen und vereinzelte Fahrnisbauten bis 3.5 m Höhe und einer Grundfläche von max. 25 m2 sowie Kleinbauten zulässig, die obigen Zwecken dienen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.