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Art. 14 · Kleingartenzone KG

BZO Baureglement Amriswil · S. 15 · Original-PDF

1Kleingartenzonen KG dienen der Schaffung und Erhaltung von zusammenhängenden Pflanzanlagen für Kleingärten im Rahmen des nichtgewerblichen Gartenbaus.

2Für Pflanzanlagen sind die nachfolgenden Bauten und Anlagen zulässig: Gartenhäuser und –lauben vorwiegend aus Holz und mit einer Gebäudefläche von max. 12 m2, Gewächshäuser, Treibbeete und Anlagen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.