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Art. 12 · Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
BZO Baureglement Amriswil · S. 14 · Original-PDF
1Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA umfassen Gebiete, die für die Erstellung von öffentlichen oder öffentlichen Interessen dienenden Bauten und Anlagen bestimmt sind. Arbeits- und Einkaufszone AE Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA, OeA
2Zonen für öffentliche Anlagen OeA umfassen Gebiete, die für die Erstellung von öffentlichen oder öffentlichen Interessen dienenden Anlagen und dazugehörigen Kleinbauten bestimmt sind.
3Untergeordnete private Nutzungen sind zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.