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Art. 11 · Massgebendes Terrain

BZO Baureglement Amriswil · S. 14 · Original-PDF

1Arbeits- und Einkaufszonen umfassen Gebiete, in denen Einkaufszentren, Einzelhandelsgeschäfte und andere Betriebe mit intensivem Publikumsverkehr, aber auch Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe zulässig sind.

2Wohnnutzungen sind nur für betrieblich standortgebundenes Personal gestattet.

3Die zulässige Wohnnutzung muss mit dem zugehörigen Betrieb eine bauliche Einheit bilden.

4Die Gebäudeabstände zwischen reinen Gewerbebauten sind, sofern die Brandschutzrichtlinien der Vereinigung kantonaler Feuerversicherer (VKF) eingehalten sind, frei.

5Aus siedlungsgestalterischen und ökologischen Gründen ist eine Grünflächenziffer von mindestens 5 % einzuhalten.

6Gegenüber Zonen mit Wohnnutzung gilt ein Zuschlag zum Grenzabstand von 3 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.