Art. 41 · Dachgestaltung
BZO Baureglement Egnach · S. 3 · Original-PDF
12 B Zusätzliche Gestaltungsvorschriften für Dorf-, Weilersowie Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen 12 Art. 41 Dachgestaltung
1Nicht begehbare Flachdächer und Dächer bis 5° Neigung mit über 40 m² Fläche sind gesamthaft, bei energetischer Nutzung soweit möglich, extensiv zu begrünen.
2Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster haben sich gut in die Dachfläche einzuordnen und dürfen die Gesamterscheinung des Daches nicht dominieren. Sie dürfen bis höchstens 0.50 m (senkrecht gemessen) unter die Firstlinie reichen. Die Gesamtlänge von Dachaufbauten und Dacheinschnitten darf höchstens die Hälfte der jeweiligen Dachlänge betragen. B Zusätzliche Gestaltungsvorschriften für Dorf- und Weilerzonen sowie die Ortsbild- und Umgebungsschutzzone
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