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Art. 12 · Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA, OeA
BZO Baureglement Egnach · S. 9 · Original-PDF
1Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA erfassen Gebiete, die für die Erstellung von öffentlichen oder öffentlichen Interessen dienenden Bauten und Anlagen bestimmt sind.
2Zonen für öffentliche Anlagen OeA erfassen Gebiete, die für die Erstellung von öffentlichen oder öffentlichen Interessen dienenden Anlagen und dazugehörigen Kleinbauten bestimmt sind.
3Untergeordnete private Nutzungen sind zulässig.
5 kursiv: Wortlaut gemäss PBG oder PBV Politische Gemeinde Egnach Baureglement 2020
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.