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Art. 11 · Arbeitszonen AG, AI

BZO Baureglement Egnach · S. 9 · Original-PDF

1Arbeitszonen Gewerbe AG umfassen Gebiete, in denen mässig störende Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe zulässig sind.

2Arbeitszonen Industrie AI umfassen Gebiete, in denen Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe sowie Bauten und Anlagen zulässig sind, die in den übrigen Zonen untersagt sind.

3Wohnnutzungen sind nur für betrieblich standortgebundenes Personal gestattet.

4Die zulässige Wohnnutzung muss mit dem zugehörigen Betrieb eine bauliche Einheit bilden.

5Aus siedlungsgestalterischen und ökologischen Gründen ist eine Grünflächenziffer von mindestens 10 % einzuhalten.

6In der Arbeitszone Gewerbe AG gilt gegenüber Zonen mit Wohnnutzung ein Zuschlag zum Grenzabstand von 4 m, in der Arbeitszone Industrie AI ein Zuschlag von 5 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.