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Art. 10 · Zentrumszonen Z 3, Z
BZO Baureglement Egnach · S. 9 · Original-PDF
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1Zentrumszonen umfassen Gebiete mit zentrumsbildender Funktion, die der gemischten baulichen Nutzung dienen.
2Zulässig sind Wohnungen, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Mischbauten.
3Das Erdgeschoss muss einen Gewerbe- oder Dienstleistungsanteil von mindestens 25 % bei den Hauptnutzflächen aufweisen.
4In der Zentrumszone Z 3 haben Hauptbauten 3 Vollgeschosse aufzuweisen.
5In der Zentrumszone Z 4 haben Hauptbauten 4 Vollgeschosse aufzuweisen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.