Art. 49 · Freiräume
BZO Baureglement Arbon · S. 19 · Original-PDF
1Gartenanlagen und Sitzplätze sind in ihrem Charakter zu erhalten und zu pflegen. Zäune, Tore und Gartenlauben haben auf den Stil des Gartens und den Charakter der Liegenschaft Rücksicht zu nehmen.
2Vorplätze sind einzukiesen, zu pflästern oder mit anderen gestalterisch gleichwertigen Materialien auszuführen. Für Abstellplätze gelten die Regelungen von Art. 20 sinngemäss. V Umgebungsvorschriften
1Bauten und Anlagen sind insbesondere durch geeignete Grundrisskonzeption, Stellung und Staffelung so den topografischen Verhältnissen anzupassen, dass Terrainveränderungen, künstliche Böschungen und Stützmauern auf das Minimum beschränkt bleiben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.