← BZO Arbon · Inhaltsverzeichnis

Art. 50 · rainveränderung

BZO Baureglement Arbon · S. 19 · Original-PDF

2Zwingend erforderliche Böschungssicherungen sind mit einem maximalen Neigungsverhältnis von 2 : 3 vorzunehmen und haben ohne grenzüberschreitende Gestaltung von der Grundstücksgrenze den Abstand gemäss Art. 26 Abs. 5 einzuhalten.

3Aufschüttungen und Abgrabungen gegenüber dem gewachsenen Terrain für direkte Ausgänge und Sitzplatzgestaltungen sind bis maximal 1.00 m zulässig. Der direkte Gartenaustritt für höher gelegene Erdgeschosswohnräume ist über Treppen sicherzustellen. Nicht davon betroffen sind Hausund Kellerzugänge und Zufahrten zu Garagen.

19

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.