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Art. 42 · Dachgestaltung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 28 · Original-PDF

1Die Höhe von Aufbauten darf, gemessen ab Oberkante Decke des obersten Vollgeschosses, maximal 3.00 m betragen. Dachgestaltung

2Mit Ausnahme begehbarer Terrassenflächen sind Flachdächer auf Hauptgebäuden in der Regel zu begrünen. Die Dachbegrünung soll die Gründachrichtlinie I SFG als ökologischen Mindeststandard erfüllen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.