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Art. 33 · Reduktion Gebäude- und Firsthöhen, Höhe und Gestaltung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 24 · Original-PDF

1Abgrabungen gegenüber dem gewachsenen Terrain sind auf ein Minimum zu reduzieren. Wird das an eine Gebäudefassade anschliessende Terrain um mehr als 1/3 der Fassadenlänge abgegraben, muss die Gebäude- resp. Firsthöhe um die Höhe der Abgrabung reduziert werden. Reduktion Gebäudeund Firsthöhen

2Werden innerhalb einer Dachfläche Dachaufbauten mit einer Gesamtbreite von mehr als einem Drittel der Fassadenlänge angeordnet, reduziert sich die zulässige Gebäudehöhe um die durchschnittliche Höhe dieser Aufbauten.

3Attikageschosse dürfen eine Höhe von maximal 3.50 m, gemessen ab fertiger Bodenhöhe im Inneren bis Oberkante Dachrand, aufweisen und sind mit einem flachen oder maximal 10° geneigten Dach zu versehen. Höhe und Gestaltung Attikageschosse

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.