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Art. 34 · Arealüberbauungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Zofingen · S. 24 · Original-PDF

1Arealüberbauungen erfordern eine minimale zusammenhängende Landfläche von 2'500 m2. Arealüberbauungen

2Im Rahmen von Arealüberbauungen können die maximalen Gebäude- und Firsthöhen um 3.00 m erhöht werden. Keine Erhöhung ist innerhalb der Umgebungsschutzzone US möglich.

3Bei Arealüberbauungen kann die Ausnützungsziffer um 0.1 erhöht werden.

4Wird die Gebäudehöhe gemäss Absatz 2 nicht erhöht, kann die gemäss § 16a ABauV ermittelte Attikageschossfläche bei Arealüberbauungen ungleich auf die einzelnen Gebäude verteilt werden, sofern dadurch ein architektonisch und ortsbaulich besseres Ergebnis erzielt wird.

V. Zonenvorschriften

a)Baureife, Erschliessung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.