Art. 5 · Weitere Pläne, Inventare
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 4 · Original-PDF
Weitere Pläne
1Weitere Pläne (Entwicklungsplan, Verkehrsrichtplan, Landschaftsplan, Versorgungsplan, Begrünungsplan und dgl.) sind zur Orientierung über Planungsziele bestimmt. Es kommt ihnen keine für das Grundeigentum unmittelbar verbindliche Wirkung zu. Inventare
2Inventare haben keine rechtliche Wirkung für das Grundeigentum. Das Landschaftsinventar (Plan und Bericht) beschreibt die erhaltenswerten Landschaftsräume und -elemente; es ist bei der Beurteilung von Bauvorhaben beizuziehen, sofern Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes berührt sind.
1 3. ZONENVORSCHRIFTEN 3.1 Bauzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.