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Art. 36 · Nebenräume in Mehrfamilienhäusern

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17 · Original-PDF

Nebenräume in Mehrfamilienhäusern

1In jeder Wohnung ist ein trockener Nebenraum als Abstellraum oder Vorratsraum von wenigstens 4 m2 vorzusehen.

2In jedem Mehrfamilienhaus sind gut zugängliche Abstellräume für Velos, Kinderwagen und dgl. vorzusehen.

3Ausserhalb der Wohnungen müssen separate und abschliessbare Abstellräume von mindestens 6 m2 Fläche pro Wohnung vorgesehen werden

4Es sind Kehrichtcontainerräume oder gegen Einsicht geschützte Containerplätze zu schaffen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.